Erste Hilfe
Ihre Rechte als Geschädigter
Wenn Sie Hilfe benötigen: Rufen Sie uns an und holen Sie sich einen Sofort-Termin. Rund um die Uhr unter 04103 / 91 2000!
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Hier die drei wichtigsten Punkte, die jeder Unfallgeschädigte wissen muss:
- Lassen Sie Ihr Auto in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren – das ist Ihr Recht!
Nicht selten versuchen Versicherungen, den Geschädigten mit besonderen Versprechen in “Partnerwerkstätten” zu lotsen. Dies allerdings nicht ohne Hintergedanken, denn dort wird in der Regel im Rahmen von Kooperationen mit der Versicherung zu außergewöhnlich günstigen Stundensätzen gearbeitet. Wer glaubt, dass dort trotz teilweise halbierter Stundenlöhne die selbe Arbeit geleistet wird, könnte bei den verlockenden “Rundum-sorglos-Paketen” durchaus schwach werden. Wenn Sie allerdings das Heft in der Hand behalten wollen – was Ihr gutes Recht ist – lehnen Sie derartige „Angebote“ lieber ab. Am besten für Sie ist sicherlich die Werkstatt IHRES Vertrauens. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl.
- Lassen Sie Ihr Auto von einem unabhängigen, eigens ausgewählten Sachverständigen begutachten – das ist Ihr Recht!
Mindestens genauso beliebt ist der Vorschlag, dass die Versicherung Ihnen einen Sachverständigen stellt oder vermittelt. Wenn man sich hierauf einlässt, freut es die Versicherung: Sie darf selbst bestimmen, wie viel sie zahlen muss oder gibt dem beauftragten Sachverständigen die Kalkulationsgrundlagen vor. Ein solches „Angebot“ ist in der Regel zu ihrem Nachteil und muss nicht wahrgenommen werden. Sie haben das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen.
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten – das ist Ihr Recht!
Versicherer geben auch gern an, dass ein Anwalt unnötig ist. Dies wäre aber nur der Fall, wenn die Versicherung, die ja Gegner ist und um deren Geld es geht, den Geschädigten objektiv beraten würde. Dass dies erfolgt, ist wohl eher eine Illusion. Sie haben immer das Recht auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Wenn Sie diese Tipps berücksichtigen, tun Sie viel dafür, dass Sie 100% Ihres Schadens von der Versicherung erstattet bekommen.
Ein Geschädigter sollte sich über die wichtigsten Schadenspositionen im Klaren sein. Denn es gilt: Nur was der Geschädigte aktiv geltend macht, erhält er auch. Im Glossar erläutern wir diese sowie andere wichtige Punkte